LSSG - Lotto-System

LSSG - Lotto-System

Dieser Dienst wurde bis auf weiteres eingestellt!

Grund soll die Regelung des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 1.1.2009 sein.

Zitat:
Die LSSG hält den Glücksspielstaatsvertrag für rechtswidrig. Die Auffassung der LSSG wird von der Europäischen Kommission und von diversen deutschen Gerichten geteilt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die LSSG die gesetzlichen Beschränkungen bis zu einer rechtlichen Klärung trotzdem befolgen muss.